AUS KLEIN MACH GROSS - MIT EINEM ZUBAU
Sie möchten Ihr Dachgeschoss ausbauen, planen einen Zubau oder möchten Ihr Kleingartenwohnhaus aufstocken? Wir beraten Sie gerne ausführlich dazu!
Wir vereinen Baumeister und Zimmermeister in einem Betrieb. Dadurch können wir alle Ihre Wünsche einkalkulieren und zugleich alle Arbeiten perfekt aufeinander abstimmen!
Aufstockung von Kleingartenwohnhäusern
Der Ausbau bzw. die Aufstockung von Kleingartenwohnhäusern und Gartensiedlungshäusern ist unser Kerngeschäft! Wir verstehen die Problematiken solcher Bauvorhaben! Ein sinnvoller Ausbau unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Wohnfläche und Bauhöhe erfordert ein gut durchdachtes Konzept! Der Zugang zu Kleingartenhäusern ist ein weiteres Erschwernis für einen Umbau.
Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir erstellen für Sie ein Umbaukonzept, das alle Ihre Wünsche in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben bringt.
Dachgeschossausbau
Sie brauchen mehr Platz in Ihrem Haus? Ein ausgebauter Dachboden bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunsch nach zusätzlichen Räumen zu erfüllen!
Vertrauen Sie besonders beim Dachbodenausbau auf einen erfahrenen Baumeisterbetrieb! Wir unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Ihr Bauvorhaben
Bedenken Sie, dass alle Bauvorhaben anzeigepflichtig sind! Bei Beauftragung für Ihren Zubau, Dachgeschoss-Ausbau, Erweiterung oder Aufstockung erledigen wir auf Wunsch alle bürokratischen Anforderungen für Sie – kostenlos! Das garantiert Ihnen einen sorgenfreien und abgesicherten Umbau!
Achtung! Für die Errichtung jedes Baues sind spezifische technische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, welche dem Baurecht unterliegen. Es wird in folgende drei Kategorien eingeteilt:
- Geringfügige Bauvorhaben
Das sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung oder Verbesserung (z. B. Erneuerung von Fenstern, Türen, Fassade und Trockenlegung von Mauern sowie diverse Bauvorhaben wie Garagen, Geräteschuppen, Swimmingpool, Sat-Antennen, etc. Derartige Bauvorhaben sind der Behörde lediglich schriftlich anzuzeigen. Wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist reagiert, kann man die Pläne in die Tat umsetzen. - Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Für den Bau oder Umbau von kleineren Gebäuden, für die Errichtung von Zäunen oder den Einbau von Heizungsanlagen muss im Normalfall eine schriftliche Bauanzeige an die Behörde geschickt werden. Beizulegen sind Baupläne (3-fach, mit schriftlicher Zustimmung aller Nachbarn und mit Unterschrift des Baumeisters), Baubeschreibung (3-fach) und ein Verzeichnis der Nachbarn des Baugrundstücks. Die Behörde kann nach Prüfung der Unterlagen dem Bau zustimmen oder ein Bewilligungsverfahren einleiten. - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Für alle anzeigepflichtigen Bauvorhaben, die nicht zum Bau freigegeben wurden, muss ein Antrag auf Baubewilligung gestellt werden. Diese zieht eine Bauverhandlung nach sich. Für diesen Antrag benötigt man die gleichen Unterlagen wie für die Bauanzeige.